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Förderung der Errichtung und des Ausbaues von Nah- und Fernwärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energie

Errichter/innen von Nah- und Fernwärmenetzen können gemäß Umweltförderungsgesetz im Inland, BGBl. Nr. 185/1993 idgF eine Förderung für die Errichtung und den Ausbau ihrer Biomasse-Nahwärmeversorgung, für Wärmeverteilnetze auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme, für die Optimierung der Nahwärmeanlagen und die Erneuerung ihrer Kesselanlagen erhalten.

Es handelt sich um eine gemeinsame Förderung des Landes Steiermark, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).

Details

  • Fördergeber
    Bund